Allgemeine Geschäfts-bedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Riemann Gastronomie GmbH & Co. KG, soweit keine anderen abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Angebot

Unsere Preise in Katalogen, Internet, usw. sind unverbindlich. Abweichungen und Änderungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind zulässig. Bei Katalogen, AGBS, Prospekten usw. ist jeweils die letzte Fassung gültig. Die Riemann Gastronomie GmbH & Co. KG ist berechtigt Produkte und Zutaten durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen.

3. Zahlung

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert ausgewiesen, als Preise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Auf anfallende An- / Abfahrtspauschalen sowie Aufbaukosten wird individuell im Angebot gesondert hingewiesen. Für jede Mahnung ist eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zu zahlen. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge sofort zahlbar und fällig nach Rechnungseingang. Rechnungszustellung erfolgt unverzüglich nach der Veranstaltung. Je nach Auftragsvolumen behalten wir uns die Anforderung einer Akontozahlung in Höhe von bis zu 50% der Auftragssumme vor.

4. Lieferung

Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber eine angemessene Frist setzen. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt (insbesondere bei verspäteter Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall, Behinderung durch Schnee usw.). Die Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz begrenzt auf den Netto-Auftragswert.

5. Gewährleistung / Haftung

Die Riemann Gastronomie GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Offensichtliche Mängel sind nach Übergabe unverzüglich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender .berprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die Ware verändert. Die Riemann Gastronomie GmbH & Co. KG hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Austausch der Ware. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen.

6. Rücktrittsrecht & Stornierung

Rücktrittsrecht: kostenlos innerhalb von 2 Wochen nach Unterschrift bzw. schriftlicher Bestätigung. Danach werden mindestens 25% der Gesamtsumme ( brutto) in Rechnung gestellt.

  • Bis zu 6 Monaten vor der Veranstaltung = 50 % der Gesamtsumme (brutto)
  • Bis zu 3 Monaten vor der Veranstaltung = 75% Der Gesamtsumme (brutto)
  • Bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung = 100% Der Gesamtsumme (brutto)
7. Obhutspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich die überlassenen Gegenstände wie zum Beispiel Platten, Gläser oder Geschirr verantwortungsbewusst und pfleglich zu behandeln. Fehlmengen, Beschädigungen und Bruch sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Schadensersatz beläuft sich in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Ausgelieferte Speisen sollten nicht über die von uns vorgegebene Zeit ungekühlt zum Verzehr bereitgehalten werden. Für den unsachgemäßen Umgang mit Ware, die unseren Verantwortungsbereich verlassen hat, können wir keine Verantwortung übernehmen.

8. Personal

Die Riemann Gastronomie GmbH & Co. KG haftet nur für selbst gestelltes Personal. Zusätzliche Kosten für Personal werden im Angebot gesondert aufgelistet.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Riemann Gastronomie GmbH & Co. KG. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Remscheid, den 16.06.2020